Inhalt | "Der Lehrfilm zu Grundgesetz-Artikel 10 schildert im Rahmen einer Spielhandlung wie zwei Beamten der Steuerfahndung eine Firma aufsuchen, die im verdacht steht, Gelder zu unterschlagen. Während des Gespräch mit dem Leiter und dem Buchhalter der Firma, trifft ein Briefträger ein, der ein Einschreiben aushändigen will. Die Steuerfahnder bitten den Postboten um die Herausgabe des Schreiben, das für sie von großem Interesse ist. Der Beamte belehrt daraufhin die Anwesenden, dass der Brief dem Post- und Fernmeldegeheimnis unterläge und er ihn nicht an die Fahnder aushändigen könne. Der Firmenchef muss nach erhalt des Einschreiben jedoch von seinem Anwalt erfahren, dass er nun verpflichtet sei, den Brief offenzulegen, da er ihn angenommen habe. Das Briefgeheimnis ist nach Übergabe des betreffenden Schreibens hinfällig." (filmarchives online) |