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Rechte für alle 08: Jedermann hat das Recht sich zu beschweren

Titelangaben

TitelRechte für alle 08: Jedermann hat das Recht sich zu beschweren
AlternativtitelRights For All, Part 8: Every person has the right to complain
Teil 8 von 20 aus der Reihe/SerieRechte für alle

Allgemeine Angaben

LandBRD
Produktionsjahr1960
Dauer12min
Länge132m
Farbes/w
Format1.33 : 1
Material16mm
SpracheDeutsch

Beteiligte Personen

Beteiligte Firmen

Inhalt

Inhalt" Der Lehrfilm zu Grundgesetz-Artikel 17 schildert im Rahmen einer Spielhandlung wie eine Gruppe von Einwohnern gegen den von der Gemeinde geplanten Verkauf eines Teils des öffentlichen Badestrands protestiert. Der Verkauf soll der Finanzierung des Baus von Wasserleitungen dienen. Mit einer schriftlichen Beschwerde wenden sich die aufgebrachten Bürger an das Landratsamt, der das Schreiben an den zuständigen Abgeordneten weiterleitet. Die Bürger können plausibel machen, dass ein Verkauf des Badestrandes gegen das allgemeine Interesse wäre und der Beschwerdeausschuss des Landratsamts gibt der Beschwerde statt. In der Folge gewährt das Innenministerium der Gemeinde einen Zuschuss für den Bau der angedachten Wasserleitungen." (filmarchives online)

Schlagworte

Fassungen

StandortDeutsches Filminstitut – DIF
Medium16mm
 Ãœber Art, Zustand und Benutzbarkeit der Kopie informiert das Archiv.
 
StandortDeutsches Filminstitut – DIF
Medium16mm
 Ãœber Art, Zustand und Benutzbarkeit der Kopie informiert das Archiv.
 

Quellenangaben

Angaben zur Quellefilmarchives online
Filmportal.de