Inhalt | "Seit 1960 wird die Mikroverfilmung von Archivalien als eine Maßnahme zum Schutz von Kulturgut durchgeführt. Die Leitung hat das Bundesverwaltungsamt für Zivilschutz, die Archivverwaltungen der Länder entscheiden, welche Archivalien verfilmt werden. Die angefertigten Mikrofilme werden in luftdichte Edelstahlbehälter verpackt und im zentralen Bergungsort in Oberried bei Freiburg eingelagert. Mikrofilm kann nach neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen für einen Zeitraum von mindestens 500 Jahren ohne Informationsverlust als Langzeitspeichermedium genutzt werden. Die Gesamtzahl der Aufnahmen bis 2001 betrug 5700.000.000 Mikrofilmaufnahmen, das sind circa 19.400.00 Meter Mikrofilm.
'Maßnahmen des Bundesverwaltungsamtes zum Schutz von Kulturgut zeigt of in langen, ruhigen Einstellungen die Sicherungsverfilmung von Akten bis zur auf Jahrhunderte angelegten Verwahrung in alten Salzstöcken. Dafür muss man sich nicht interessieren. Doch die nüchternen, klaren Bilder, die eines Kommentars nicht bedürfen, korrespondieren mit ihrem Thema und weisen zugleich spürbar darüber hinaus.' Christoph Schütte, FAZ." [Katalog DOK.fest München 2003] |