Beschreibung | Filme, die nachweislich (etwa anhand von Filmkatalogen, Aufführungsberichten, Firmenunterlagen, etc.) für einem schulischen Kontext (Unterricht) bzw. anderen Lehrsituationen (innerbetrieblich, bei Fortbildungen etc.) verliehen wurden; das schließt auch Filme ein, die eine Kinoauswertung erfuhren und unverändert bzw. bearbeitet als Lehrfilm eingesetzt wurden. Die Kategorie umfasst daher auch Filme für die politische Bildung. Mit der Kategorien ist nichts über die ästhetische Gestaltung der Filme ausgesagt. (JpG)
Meist kurzer didaktischer Film zur Verwendung in Bildungseinrichtungen. Lehrfilme können illustrativ sein, Wissen anschaulich vorstellen, Arbeits- und andere Vorgänge dokumentieren, instruktiv sein (zur Verkehrserziehung oder zur Unfallverhütung im Betrieb). Der Film wurde von Beginn an in Unterrichtsformen integriert – es war seine Qualität der Anschaulichkeit, die ihn für Lehrzwecke interessant machte. Schon früh setzte eine Begleitforschung ein, die Wissensfortschritte in Abhängigkeit von formalen filmischen Gestaltungsmerkmalen zu messen suchte. Bald bildete sich der Unterrichtsfilm als Untergattung heraus. Es gab aber auch eine ganze Reihe von zivilen und militärischen Anwendungsgebieten. Lehrfilme wurden in Deutschland oft von besonderen Institutionen wie dem Institut für den Wissenschaftlichen Film in Göttingen (IWF) oder dem Institut für Film und Bild in Wissenschaft und Unterricht in München (FWU) produziert und durch Kreis- und Landesbildstellen, aber auch durch Institutionen der Berufs-, Handwerks- und Industrieverbände verliehen. Die meisten Lehrfilm-Formen sind heute ausgestorben, marginalisiert oder finden sich – oft in ganz veränderter Gestalt – im Fernsehen. (aus: http://filmlexikon.uni-kiel.de/index.php?action=lexikon&tag=det&id=244)
Sondergattung des Bildungs-, Lehr- oder Instruktionsfilms: eine Filmgattung, die den schulischen Wissens- und Bildungserwerb unterstützen soll und selbst nach didaktischen Gesichtspunkten aufgebaut ist. Der Begriff taucht 1921 zum ersten Mal auf, als Ammann polemisch fordert, dass entgegen der damals üblichen Praxis, vorliegende Filme auch in der Schule zu zeigen, eigens für den Unterricht konzipierte Filme produziert werden sollten. Schon kurz nach der Jahrhundertwende waren kurze „Sachfilme“ zum Einsatz in den Schulen angeboten worden, die vor großen Schülergruppen in angemieteten Kinosälen gezeigt wurden. Ab 1910 entstanden in Deutschland sogenannte Lichtbildbühnen, worunter man sich Vereinigungen vorstellen muss, die kulturell bedeutsame Filmveranstaltungen für Schulen und ein allgemeines bildungsbeflissenes Publikum organisierten. 1918 schlossen sie sich im Bilderbühnenbund deutscher Städte zusammen. 1919 entstand die erste Bildstelle (am Zentralinstitut für Erziehung und Unterricht). Eine erste Fundierung einer Didaktik des Lehrfilms wurde durch die 3. Internationale Lehrfilmkonferenz in Wien (1931) angeregt. Der Lehrfilm wurde vom „Bildungsfilm“ abgegrenzt. Und man einigte sich darauf, für den Lehrfilm auf 16mm-Sicherheitsfilm zu insistieren (ab 1934), damit war der Einsatz in den Schulen dauerhaft gesichert. 1934 gründeten die Nazis die Reichsanstalt für Film und Bild in Wissenschaft und Unterricht (RWU). Ihre Finanzierung erfolgte durch eine Pro-Kopf-Umlage von 80 Rpf pro Schüler und Jahr. Nach dem Krieg (1946) wurde die RWU in Lehrfilmproduktionsstätten und 1950 schließlich in das Institut für Film und Bild in Wissenschaft und Unterricht (FWU) überführt. Zunehmend lösten Farb-Ton-Filme die ursprüngliche Praxis, stumme Schwarzweißfilme einzusetzen, ab. In den 1960er Jahren versuchte man kurzzeitig, das 16mm- durch das Super-8-Format zu ersetzen, ging davon aber schnell wieder ab. Als weiterer Ort der Distribution wurde das Unterrichtsfernsehen aufgebaut – beide Erscheinungsformen des Unterrichtsfilms sanken aber nach der Einführung der privat nutzbaren Videotechniken zur Bedeutungslosigkeit ab. (aus: http://filmlexikon.uni-kiel.de/index.php?action=lexikon&tag=det&id=375) |