Beschreibung | Dokumentarisches Format in der Weimarer Republik (z.B. Wege zu Kraft und Schönheit, 1925, Wilhelm Prager) und im Dritten Reich (z.B. Deutsche Panzer, 1940, Walther Ruttmann). Der Ausdruck ‚Dokumentarfilm‘ war in Deutschland bis 1945 nicht geläufig). Im Mittelpunkt stehen unterhaltsam verpackte, ästhetisierend aufbereitete Informationen über „kulturelle Themen“, die in didaktisch-feuilletonistischer Manier ein breites Publikum ansprechen sollen: Das Spektrum reicht von Literaturverfilmungen, die Aufzeichnung von Theateraufführungen, Biographien bedeutender Personen (Biopics), Rekonstruktionen historischer Ereignisse, Reisefilme, Filme über andere Kulturen, Filme über Berufswelt und Körperkultur bis hin zum Tierfilm. Von einigen abendfüllenden Produktionen abgesehen, sind Kulturfilme meist nicht länger als dreißig Minuten; nur gelegentlich werden auch Filme in abendfüllendem Format produziert. Die Ufa gründete am 1.7.1918 eine Kulturfilm-Abteilung. In der Filmpolitik des Nationalsozialismus haben sie ihren festen Platz als Teil des Beiprogramms: Jede Kinovorstellung besteht aus einer Wochenschau, einem Kultur- und einem Spielfilm – sich nur den Spielfilm anzuschauen, ist verboten. Nach 1945 gerät der Kulturfilm in der BRD in eine Krise, von der er sich nicht mehr erholt (eine Ausnahme: Die Sphinx von Zermatt, 1952, Luis Trenker). In der DDR wird der Begriff ‚Kulturfilm‘ schon gar nicht mehr übernommen, sondern duch den des ‚populärwissenschaftlichen Films‘ ersetzt. Insgesamt steht der Kulturfilm in großer Nähe zu Dokumentarfilm und ethnografischem Film, kommt aber ohne die bewusstseinsbildende Motivation des ersteren und den wissenschaftlichen Anspruch des letzteren aus. Auch mit dem Lehrfilm ist er eng verwandt, wird jedoch nur im Kino und nicht, wie dieser, an Bildungsinstituten gezeigt. Die Funktionen des Kulturfilms werden heute meist von Programmformen des Fernsehens wahrgenommen. (aus: http://filmlexikon.uni-kiel.de/index.php?action=lexikon&tag=det&id=240)
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