Beschreibung | (1) Musikfilm als Sonderform des Musicals: Michael Wedel definiert den deutschen Musikfilm von 1914-1945 – unter Zuhilfenahme von Rick Altmans Definition des Filmmusicals – als „narratives Genre mit einer Mindestlänge von einer Stunde Laufzeit, innerhalb derer die wiederholte musikalische Nummer mit diegetisch verankertem Gesang ein signifikantes Verhältnis zwischen filmischer Narration und musikalischem Diskurs etabliert“.
(2) Musikfilm als Film zu dessen zentraler Attraktion Musik gehört: Nun kann man den deutschen Musikfilm der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts mit dieser weiter gefassten Definition sowohl vom Hollywood-Musical abgrenzen als auch in dessen Nähe rücken. Eine pragmatische, auf die gesamte Filmgeschichte abzielende Definition müsste den Begriff insgesamt vom Musical stärker absetzen, um ihn als eigenständigen Gattungsbegriff sinnvoll gebrauchen zu können. Musikfilme sind somit narrative Filme mit einem signifikanten Anteil an Musik, die sich gerade dadurch auszeichnen, dass sie oben genannte Merkmale nicht bzw. nur teilweise erfüllen. Somit sind die Tonbilder des Stummfilms, die filmischen Erzählungen zu bekannten Songs der 1930er Jahre ebenso inkludiert wie der verstärkte Einsatz extradiegetischer Popmusik in Filmen ab den späten 1960er Jahren. Der Einsatz von Musik im Musikfilm geht über die üblichen Funktionen von Filmmusik hinaus und wird zum entscheidenden Faktor in Produktion, Vermarktung und Rezeption. Die populärsten Soundtracks der Filmgeschichte stammen nicht von Musicals, sondern von Musikfilmen und sind zumeist Kompilationen bereits vorhandener Musik. Die Entwicklung geht soweit, dass bei einigen Musikfilmen von „bebilderten Soundtracks“ die Rede ist. (aus: http://filmlexikon.uni-kiel.de/index.php?action=lexikon&tag=det&id=7699) |